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Begründung oder Verlängerung Wochenaufenthalt

Wichtige Info: Infolge Gesetzesanpassung folgt die Ausstellung eines Heimatausweises ab dem 1.2.2024 nur noch für ausserkantonale Wochenaufenthalte. Für Wochenaufenthalte innerhalb des Kantons Bern erfolgt die Übermittlung der Neubegründung resp. Verlängerung in elektronischer Form an die Aufenthaltsgemeinde.

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