Alle vier Jahre werden in der Gemeinde an der Urne die Gemeindewahlen durchgeführt. Untenstehend finden Sie die Informationen zu den vergangenen Wahlen.
Vorlagen
Aufgrund von Unregelmässigkeiten in den versandten Wahlunterlagen und fehlerhaften Wahlzetteln hat der Gemeinderat Bolligen Folgendes entschieden: Die ursprünglich für den 22. September 2024 angesetzten Gemeindewahlen werden auf Sonntag, 24. November 2024 verschoben.
In Antwortcouverts eingereichte alte Wahlzettel für die Gemeindewahlen werden vernichtet. Stimmen für die eidgenössischen und kantonalen Vorlagen werden jedoch ordnungsgemäss gezählt. Weitere Informationen zu diesem Beschluss sowie relevante Hinweise rund um die Abstimmungen für den 22. September sind auf www.bolligen.ch in der Rubrik «News» zu finden. Auch wurden relevante Informationen per Post an alle Stimmbürger*innen versandt.
Proporzwahlen:
Folgende Personen werden nach dem Verhältniswahlverfahren gewählt (Art. 31 Gemeindeverfassung):
a) 6 Mitglieder des Gemeinderates
b) 5 Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
c) 6 Mitglieder der Sozialkommission
d) 6 Mitglieder der Bildungskommission
Wählbar sind alle seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürger*innen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und stimmberechtigt sind (Art. 2 Wahl- und Abstimmungsreglement).
Majorzwahlen:
René Bergmann, Gemeindepräsidium, und Matthias Haldimann, Versammlungsleiter, wurden bereits in stiller Wahl gewählt. Diese Wahl wurde bereits publiziert.
Wahlvorschläge
Die bereits eingereichten Wahlvorschläge der Parteien sind nicht veränderbar und gelten weiterhin.
Wahlzettel
Die fehlerhaften ausseramtlichen Wahlzettel werden bereinigt und den Parteien nochmals als Gut zum Druck vorgelegt. Zudem werden die Wahlzettel in neuen Farben gedruckt, um sie klar erkennbar zu machen.
Wahlunterlagen
Das Gemeindewahlmaterial für den 22. September 2024 ist ungültig.
Das neue Gemeindewahlmaterial für den 24. November 2024 wird allen Stimmbürger*innen in der Woche 44 zugestellt.
Amtliche Publikation der Wahlvorschläge
Mittwoch, 25. September 2024
Späteste Zustellung des amtlichen und des Parteien-Wahlmaterials
Woche 44
Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat
Downloads:
Wahlresultate Gemeinderat
Wahlresultate Geschäftsprüfungskommission
Wahlresultate Sozialkommission
Wahlresultate Bildungskommission
Die Gemeindewahlen für die Amtsperiode 2021 - 2024 finden am Sonntag, 8. November 2020 statt. Zu wählen sind an der Urne:
1. nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz):
a) Die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident
b) Die Leiterin oder der Leiter der Gemeindeversammlung
2. nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz):
a) 6 Mitglieder des Gemeinderates und, nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeverfassung Bolligen, die Präsidentin oder der Präsident. Auf dem Wahlzettel können total 7 Kandidatinnen oder Kandidaten aufgeführt werden.
b) 5 Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
c) 6 Mitglieder der Sozialkommission
d) 6 Mitglieder der Bildungskommission
Wählbar sind alle seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und stimmberechtigt sind.
Wahlvorschläge
Jeder Wahlvorschlag muss mindestens von zehn in der Gemeinde Wahlberechtigten unterzeichnet sein und ist für jedes Gremium einzeln einzureichen. Die Eingabe muss enthalten:
Die Wahlvorschläge werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens vom Gemeindeschreiber mit einer Listennummer versehen.
Hier finden Sie die bereinigten Wahlvorschläge.
Termine
Einreichung der Wahlvorschläge:
bis spätestens Montag, 31. August 2020, 11:00 Uhr, beim Gemeindeschreiber, Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3, Bolligen
Bekanntgabe allfälliger Listenverbindungen:
bis spätestens Montag, 14. September 2020, 11:00 Uhr. Die Listenverbindung ist auf den verbundenen Listen zu bezeichnen.
Amtliche Publikation der bereinigten Wahlvorschläge:
am Mittwoch, 23. September 2020
Späteste Zustellung des amtlichen und des Parteien-Wahlmaterials:
Woche 42
Allfälliger zweiter Wahlgang für Majorzwahlen (1a, 1b): fällt aus
Sonntag, 29. November 2020
Der Gemeinderat
An der Urne wurden am 6. November 2016 für die Amtsperiode 2017 - 2020 gewählt:
- Im Majorz (Mehrheitswahlverfahren)
Gemeindepräsident/in
Leiter/in Gemeindeversammlung (in stiller Wahl gewählt)
- Im Proporz (Verhältniswahlverfahren)
Gemeinderat
Geschäftsprüfungskommission
Bildungskommission
Sozialkommission
Gemeindewahlen 2016 - Stille Wahl / Bereinigte Wahlvorschläge
An der Urne wurden am 4. November 2012 für die Amtsperiode 2013 - 2016 gewählt:
- Im Majorz (Mehrheitswahlverfahren)
Gemeindepräsident/in
Leiter/in Gemeindeversammlung
- Im Proporz (Verhältniswahlverfahren)
Gemeinderat
Geschäftsprüfungskommission
Bildungskommission
Sozialkommission
Hier können Sie die Resultate der Gemeindewahlen 2012 einsehen.
Die Gewählten der laufenden Legislatur sind im aktuellen Verzeichnis Gemeindeorgane 2015 ersichtlich.