Der Gemeinderat Bolligen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die «Einzonung Gässlisacher», bestehend aus der Änderung des Zonenplan 1 und der Änderung des Baureglements, zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die «Einzonung Gässlisacher» liegt 30 Tage, vom 10. April bis und mit 10. Mai 2019 in der Gemeindeverwaltung auf.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Bolli-gen, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen, zu richten.
Gemeinderat Bolligen