Bild
Bild

Öffentliche Mitwirkungsauflage Arealentwicklung Bahnhof Bolligen

Der Gemeinderat von Bolligen bringt gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderungen der Zonen mit Planungspflicht (ZPP) Nr. VII „Bahnhof Ost“ und Nr. XII „Bahnhof West“ (d. h. Änderung des Baureglements im Anhang 2 sowie des Zonenplans) zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Unterlagen zur ZPP Nr. VII und ZPP Nr. XII liegen vom 23. Januar 2019 bis und mit 25. Februar 2019 in der Bauverwaltung Bolligen auf und können auf der Homepage der Gemeinde unter www.bolligen.ch (Direktlinks unten rechts) eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten.


Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen (schriftlich oder per E-Mail: bauverwaltung@bolligen.ch), zu richten.

Der Gemeinderat

Erläuterungsbericht

Änderung Zonenplan 1

Änderung Baureglement Anhang 2


Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen