Richtplan Energie
Öffentliche Bekanntmachung
Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat den vom Gemeinderat Bolligen am
26. August 2019 beschlossene Richtplan Energie in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 20. September 2019 genehmigt.
Der Richtplan Energie tritt am Tag nach der Publikation im Anzeiger Region Bern vom 23. Oktober 2019 in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.
Bolligen, den 23. Oktober 2019
Der Gemeinderat