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Erlassänderung

20. Sep 2023

Inkrafttreten

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird die Inkraftsetzung der folgenden Verordnungsänderung bekannt gemacht:

Änderung der personalrechtlichen Bestimmungen für das Gemeindepersonal

Bedingt durch den Fachkräftemangel wird die Gemeinde Bolligen zunehmend mit höheren Gehaltforderungen konfrontiert, die bei einer Anstellung das aktuelle Gehaltgefüge strapazieren. Der Gemeinderat hat deshalb an der Klausur vom 20. Februar 2023 beschlossen, das bisher aufgrund von Leistung und Verhalten fixe System durch ein anderes ebenbürtiges System abzukoppeln. An der bisherigen Stellenstruktur und der Gehaltsklassentabelle soll grundsätzlich festgehalten werden. Folgende wesentlichen Änderungen hat der Gemeinderat am 3. Juli 2023 beschlossen:

- Der bisherige Anstieg innerhalb der Gehaltsklasse durch Erfahrung und Leistung wird durch einen jährlichen automatischen Anstieg abgelöst. Dieser soll jedoch abgestuft erfolgen, so dass jüngere Mitarbeiter*innen in tieferen Stufen bis zur Stufe 24 jährlich um zwei Stufen ansteigen. Ab der Stufe 37 beträgt dann der jährliche Anstieg eine Stufe.
- Innerhalb der Gehaltsklassen wurde die Anzahl Stufen von 40 auf 52 erhöht.
- Gemäss Stellenstruktur stehen für die Einreihung für jede Funktion nach wie vor drei Gehaltsklassen zur Verfügung. Bisher wurde eine Beförderung in die mittlere Gehaltsklasse nach Absolvierung von fünf Jahren gewährt. In die oberste Gehaltsklasse wurde man aufgrund von entsprechenden Leistungen und Verhalten frühestens nach fünf Jahren überführt. Neu sollen auch hier Automatismen eingeführt werden. Nach fünf Jahren Erfahrung erfolgt die Überführung in die mittlere und nach weiteren 5 Jahren die Überführung in die oberste Gehaltsklasse.

Folgende Dokumente zum erwähnten Gemeinderatsbeschluss können hier heruntergeladen oder bei der Präsidialabteilung der Einwohnergemeinde Bolligen bezogen werden:

- Personalverordnung
- Organigramm (Anhang I)
- Stellenstruktur und Gehaltsklassentabelle (Anhang II)
- Auszüge aus dem kantonalen Personalgesetz und der kantonalen Personalverordnung (Anhang IV)
- Ausführungsbestimmungen zur Personalverordnung der Einwohnergemeinde Bolligen.

Selbstverständlich kann der Gemeinderat bei schwieriger finanzieller Lage der Einwohnergemeinde unter Berücksichtigung der Konjunkturlage sowie der Entwicklung der Gehälter der öffentlichen Gemeinwesen und der Privatwirtschaft auf die Gewährung von Gehaltsstufen ganz oder teilweise verzichten.

Die vorgenannten Änderungen treten ab 1. Januar 2024 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Gemeinderatsbeschluss kann während 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

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