Der Gemeinderat von Bolligen bringt gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderungen der Zonen mit Planungspflicht (ZPP) Nr. VII „Bahnhof Ost“ und Nr. XII „Bahnhof West“ (d. h. Änderung des Baureglements im Anhang 2 sowie des Zonenplans) zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Unterlagen zur ZPP Nr. VII und ZPP Nr. XII liegen vom 23. Januar 2019 bis und mit 25. Februar 2019 in der Bauverwaltung Bolligen auf und können auf der Homepage der Gemeinde unter www.bolligen.ch (Direktlinks unten rechts) eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten.
Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen (schriftlich oder per E-Mail: bauverwaltung@bolligen.ch), zu richten.
Der Gemeinderat
Änderung Baureglement Anhang 2