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Interessentalon Fördermassnahmen in Privatgärten

Die Gemeinde Bolligen fördert mit Beiträgen den Erhalt der natürlichen Artenvielfalt. 

Beiträge können sowohl für landwirtschaftliche Flächen wie auch für die Förderung der Biodiversität im Siedlungsgebiet ausgerichtet werden. Dafür werden wiederkehrende Beiträge, Förderbeiträge und Projektbeiträge ausgerichtet. Die Details bezüglich beitragsberechtigten Personen, der Beitragshöhe sowie zum Verfahren sind je Betragsart in der Verordnung über die Ausrichtung von Beiträgen für ökologische Ausgleichsmassnahmen (siehe Biodiversitäts-Beitragsverordnung BBV) beschrieben.

Die Fördermassnahmen in Privatgärten können direkt via untenstehendem online-Formular beantrag werden. 
Nach dem Antrag werden wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

Wichtige Rahmenbedingungen:

Beiträge werden nur ausgerichtet für Objekte, welche nach Prüfung durch die Gemeinde Bolligen neu angelegt werden. Bestehende Elemente können nicht berücksichtigt werden. Wichtig ist das Einhalten der Eingabefrist bis Ende Februar des Beitragsjahres. Zudem müssen die Massnahmen während mindestens 4 Jahren bestehen bleiben und entsprechend den Vorgaben der Gemeinde angelegt und unterhalten werden.


Online Anmeldungen werden bis spätestens am 29. Februar 2024 angenommen!

Brauchen Sie Hilfe bei der Anmeldung?

Die Bauverwaltung Bolligen hilft Ihnen während den regulären Öffnungszeiten per Telefon unter 031 924 70 30 oder via E-Mail gerne weiter.

Mindestdurchmesser 1,6 m (2 m2) in Privatgärten.
0,5 m hoch, 0,5 m Pufferstreifen (keine Düngung und Pflanzenbehandlungsmittel, 1 Schnitt ab September), Erstellung nach Merkblatt.

Mindestdurchmesser 1,6 m (2 m2) in Privatgärten.
0,5 m hoch, 0,5 m Pufferstreifen (keine Düngung und Pflanzenbehandlungsmittel, 1 Schnitt ab September), Erstellung nach Merkblatt.

Stecklinge mindestens 1 m hoch, mit einem Durchmesser von mindestens 5 cm.

Einheimische Arten, 80/120 cm gross,
5 Stück, mindestens 2 Stück mit Dornen.

Grösse ab 1 Ster, Breite/Höhe/Tiefe 1 m, einheimische Holzarten, naturbelassen, steht bis zum Verfallen am gleichen Standort.

Spezielle Obstarten wie Speierling, Mispel oder alte Obstarten (Pro Specie Rara). Einzelbaum.

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