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Wegzug aus der Gemeinde

Wegzug aus der Gemeinde
eUmzugCH (Zuzug, Umzug, Wegzug)
Einwohnerdienste

Schweizer Bürger*innen

Die Abmeldung hat spätestens am Tag des Wegzugs persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder via eUmzugCH zu erfolgen.

Bei einer persönlichen Vorsprache bitten wir Sie, folgende Dokumente mitzubringen:

  • Identitätskarte oder Pass
  • Niederlassungsausweis (sofern vorhanden)

 

Wegzug ins Ausland
Bei einem Wegzug ins Ausland werden zusätzlich folgende Angaben benötigt:

  • Genaue Wegzugsadresse im Ausland
  • Ausreisedatum / Wegzugsdatum
  • Vertreteradresse in der Schweiz

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Meldepflicht für ausländische Staatsangehörige

Bei einem Wechsel der Gemeinde oder des Kantons müssen sich Ausländer*innen spätestens nach 14 Tagen persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder via eUmzugCH abmelden.

Ausländer*innen, die ihren Wohnort ins Ausland verlegen, müssen sich spätestens 14 Tage vor der Ausreise persönlich bei den Einwohnerdiensten abmelden.

Mitzubringen ist:

  • Ausländerausweis

 

Wegzug ins Ausland / Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung 
Ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung C können mittels Einreichung des Gesuchsformulares bei den Einwohnerdiensten die Aufrechterhaltung des Ausweis C beantragen. 

Für den Wegzug ins Ausland sind folgende Dokumente mitzubringen:

  • Ausländerausweis
  • Genaue Wegzugsadresse im Ausland
  • Ausreisedatum / Wegzugsdatum
  • Vertreteradresse in der Schweiz
Holzner Ramona
Zobrist Pedro

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