Seit dem Schuljahr 2002/2003 ist die Schulzahnpflege ganz den Gemeinden unterstellt. Für die Schulen Bolligen wurde folgendes Vorgehen festgelegt:
Eltern haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, die obligatorische jährliche Untersuchung der Zähne ihrer Kinder vorzunehmen:
1. Untersuchung durch eine/n Privatzahnarzt/-ärztin
Nach den Sommerferien wird ein Informationsschreiben zur Schulzahnpflege und ein Meldetalon an alle Schulkinder verteilt. Wer die zahnärztliche Untersuchung beim Privatzahnarzt / bei der Privatzahnärztin durchführen lässt, muss dies anhand des erhaltenen Talons fristgerecht (Anfang September) der Klassenlehrperson melden.
Falls der Talon nicht rechtzeitig und vollständig ausgefüllt abgegeben wird, erfolgt die automatische Einteilung beim Schulzahnarzt / bei der Schulzahnärztin.
Die Eltern / Erziehungsberechtigen sind für die Untersuchung beim Privatzahnarzt/ bei der Privatzahnärztin verantwortlich.
Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an die Eltern. Auf Antrag hin leistet die Gemeinde an die Untersuchungskosten (Befundaufnahme Tarif 4.0090 / 4.0100) pro Kind und Schuljahr einen Beitrag von Fr. 30.00. Der Antrag inklusive Rechnungskopie der zahnärztlichen Untersuchung und Bankverbindung zur Rückerstattung kann jeweils bis Ende Juli des laufenden Schuljahres an die Abteilung Bildung und Kultur eingereicht werden.
Anspruchsberechtigt sind Eltern von Bolliger Kindern der 1. - 9. Klasse an einer öffentlichen Schule (inkl.auswärtige Eltern der Spez. Sek. OzE) oder von Kindern, die eine Sonderschule besuchen, welche die Gemeinde Bolligen nicht anbietet.
2. Reihenuntersuchung durch den Schulzahnarzt/die Schulzahnärztin
Die Reihenuntersuchung ist für die Eltern kostenlos und wird durch eine/n von der Gemeinde gewählten Schulzahnarzt/Schulzahnärztin (Dr. med. dent. Urs Gutknecht) vorgenommen. Es besteht keine freie Zahnarzt-Wahl. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an die Gemeinde.
Die Untersuchungen finden klassenweise vor den Sportferien und zwischen Sport- und Frühlingsferien statt (DIN 7, 9 – 14). Die genauen Untersuchungstermine werden den Schüler/innen jeweils Ende Januar via Klassenlehrperson mitgeteilt.
Nach erfolgter Untersuchung erhalten die Eltern / Erziehungsberechtigten von der Praxis das Formular „Untersuchung Schulzahnarzt“ mit allfälligen empfohlenen Behandlungen (inkl. Kostenvoranschlag).
Ist eine Behandlung notwendig, vereinbaren die Eltern / Erziehungsberechtigten mit dem Schulzahnarzt / mit der Schulzahnärztin oder mit einer Praxis ihrer Wahl einen Termin. Die Rechnung für die Behandlungskosten geht an die Eltern / Erziehungsberechtigen.
Der Verzicht auf eine notwendige Behandlung und dessen Folgen fällt in die Verantwortung der Eltern / Erziehungsberechtigten.
Gesuche um einen Beitrag an die Behandlungskosten sind an die Abteilung Bildung und Kultur der Gemeinde Bolligen zu senden. Die Beiträge richten sich nach dem steuerbaren Einkommen und Vermögen der Eltern / Erziehungsberechtigen.
3. Zähne putzen in der Klasse
Die Klassen werden ein Mal pro Schuljahr durch eine Fachperson für Schulzahnpflege altersspezifisch in Fragen der Mundhygiene unterrichtet.
Schulzahnarzt
Dr. Urs Gutknecht
Stationsgebäude, 3065 Bolligen
Tel. 031 921 09 58
E-Mail praxis@gutknecht.biz