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Kindes- und Erwachsenenschutz

Kindes- und Erwachsenenschutz
Informationen zum Kindes- & Erwachsenenschutz
Sozialdienste

Am 1. Januar 2013 ist das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Es regelt die rechtliche Situation und den Schutz von Menschen, die wegen eines Schwächezustandes ihre Angelegenheiten nicht oder nur unvollständig selbst besorgen können. Das Erwachsenenschutzrecht löst das bisherige Vormundschaftsrecht ab und ist Teil des Zivilgesetzbuches (ZGB).

Die bisherigen kommunalen Vormundschaftsbehörden sind per 01.01.2013 durch neue regionale Behörden abgelöst worden. Zuständig für Bolligen:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Mittelland Nord
Bernstrasse 5
Postfach 207
3312 Fraubrunnen
031 635 20 50

Die Sozialdienste Bolligen arbeiten im Auftrag der KESB (Mandatsführung, Abklärungen, etc.) und unterstützen private Beiständinnen und Beistände.

 

Gates Jessica
Gevisier Fabienne
Schiess Katrin
Schmid Martin

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