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Finanzen / Rechnungswesen

Finanzen / Rechnungswesen
Finanzverwaltung

Finanzplan, Voranschlag, Jahresrechnung - die Instrumente des Rechnungswesens

Das Rechnungswesen stellt die notwendigen Informationen bereit, die es den Behörden ermöglichen, in Finanzfragen richtig entscheiden zu können. Dafür genügen Buchhaltung und Jahresrechnung nicht. Um richtig führen zu können, muss die Behörde vorausschauen und zu beurteilen versuchen, was zukünftig den Finanzhaushalt beeinflussen könnte. Die drei wichtigsten Instrumente des Rechnungswesens sind:

Finanzplan
Der rollend, den wirklichen Gegebenheiten angepasste Finanzplan, ist ein wichtiges Führungsmittel für den Gemeinderat. Das Ergebnis gibt einen Überblick über die voraussichtliche Entwicklung der Laufenden Rechnung, der Investitionstätigkeit, des Kapitalflusses und der Bestandesrechnung. Dazu vermittelt er die Tragbarkeit für die Gemeindefinanzen und die Auswirkungen der Investitionstätigkeit. Er wird für die Dauer von 4 - 8 Jahren abgefasst und ist unverbindlich.

Voranschlag
Der Voranschlag ist die Ermächtigung der Stimmbürger an die Exekutive, während einem Jahr Ausgaben bis zu einer bestimmten Höhe und für einen bestimmten Zweck zu tätigen sowie die Schätzung der Einnahmen. Dabei handelt es sich um eine Zusammenstellung der jährlichen Aufwand- und Ertragsposten. Er ist verbindlich und wird in der Regel in der November-Gemeindeversammlung genehmigt.

Jahresrechnung
Die Gemeinderechnung ist der Rechenschaftsbericht des Gemeinderates an den Souverän. Darin werden die effektiven Aufwendungen und Erträge den budgetierten Posten gegenübergestellt. Die nach dem NRM-Kontenrahmen abgefasste Jahresrechnung wird der Gemeindeversammlung in der Regel im Frühsommer (Mai/Juni) zur Kenntnis gebracht.

Hier finden Sie nützliche Links mit Informationen in Zusammenhang mit den Finanzen des öffentlichen Rechnungswesens.

Finanzdirektion des Kanton Bern
Amt für Gemeinden und Raumordnung
Landesindex der Konsumentenpreise
 

Burgherr Maja
Lauper Sonja
Munaeva Luisa

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