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Testamentshinterlegung

Testamentshinterlegung
Zentrales Testamentsregister
Stab

Testamente/letztwillige Verfügungen können bei der Gemeinde in der Abteilung Präsidiales gegen eine einmalige Gebühr von Fr. 30.00 hinterlegt werden.

Hinterlegung
Für die Hinterlegung sollte das Testament bzw. die letzwillige Verfügung in einem geschlossenen Briefumschlag abgegeben werden. Ausserdem sollte der Briefumschlag mit Namen und Adresse der Verfasserin / des Verfassers sowie einem Stichwort zum Inhalt beschriftet werden.

Änderungen an hinterlegten Testamenten
Hinterlegte Testamente können gegen Vorweisen eines Personalasuweises sowie des Empfangsscheines durch die Verfassern bzw. den Verfasser persönlich jederzeit zur Änderung herausverlangt, abgeändert und wieder hinterlegt werden. Dieser Vorgang ist kostenlos. 

Zentrales Testamentsregister
Dass ein Testament verfasst wurde, kann auch beim zentralen Testamentsregister  eingetragen werden. 

Blank Alan
Gerber Esther
Rubin Ursula

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