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Beglaubigungen

Beglaubigungen
Informationen zu Unterschriftsbeglaubigungen
Einwohnerdienste
Einwohnerdienste/Sicherheit

Wenn Sie die Echtheit einer Unterschrift bestätigen lassen möchten, so müssen Sie sich im Kanton Bern an einen Notar / an eine Notarin wenden. Den Gemeinden ist es gesetzlich nicht erlaubt, die Beglaubigungen vorzunehmen.  

Die Einwohnerdienste können lediglich bestätigen, dass es sich um Kopien von Originaldokumenten handelt. 

Weiterführende Informationen zu den Beglaubigungen von Unterschriften finden Sie auf der Homepage der Staatskanzlei Bern. 

Holzner Ramona
Zobrist Pedro

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