Öffentliche Planauflage Überbauungsordnung „Lindenmatt West“
Der Gemeinderat Bolligen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung „Lindenmatt West“ zur öffentlichen Auflage
Die Unterlagen können während 30 Tagen, vom 18.11.2020 bis am 18.12.2020 in der Bauverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist bis spätestens Freitag, den 18. Dezember 2020, schriftlich und begründet an die Bauverwaltung
Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen, zu richten.
Bolligen, 18. November 2020
Der Gemeinderat von Bolligen
Öffentliche Mitwirkungsauflage Überbauungsordnung Lindenmatt West
Der Gemeinderat von Bolligen bringt gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung Lindenmatt West zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Dokumente liegen vom 16. August 2019 bis und mit 16. September 2019 in der Bauverwaltung Bolligen auf.
Am Dienstag 20. August 2019 um 19.00 Uhr findet im Reberhaus Bolligen eine Informationsveranstaltung statt.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen, zu richten.
Bolligen, 12. August 2019
Gemeinderat Bolligen
Überbauungsplan
Überbauungsvorschriften
Erläuterungsbericht
Präsentation Infoveranstaltung Mitwirkung
Mitwirkungsbericht