23. Jun 2016
Amtsperiode 2017 - 2020
Die Gemeindewahlen für die Amtsperiode 2017 - 2020 finden am Sonntag, 6. November 2016 statt. Zu wählen sind an der Urne:
1. nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz):
a) Die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident
b) Die Leiterin oder der Leiter der Gemeindeversammlung
2. nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz):
a) 6 Mitglieder des Gemeinderates und, nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeverfassung Bolligen, die Präsidentin oder der
Präsident. Auf dem Wahlzettel können total 7 Kandidatinnen oder Kandidaten aufgeführt werden.
b) 5 Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
c) 6 Mitglieder der Sozialkommission
d) 6 Mitglieder der Bildungskommission
Wählbar sind alle seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und stimmberechtigt sind.
Wahlvorschläge
Jeder Wahlvorschlag muss mindestens von zehn in der Gemeinde Wahlberechtigten unterzeichnet sein und ist für jedes Gremium einzeln einzureichen. Die Eingabe muss enthalten:
- Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse der zu wählenden Person
- Name der einreichenden Partei oder Wählergruppe.
Die Wahlvorschläge werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens vom Gemeindeschreiber mit einer Listennummer versehen.
Termine
Einreichung der Wahlvorschläge:
bis spätestens Montag, 29. August 2016, 11:00 Uhr, beim Gemeindeschreiber,
Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3, Bolligen
Bekanntgabe allfälliger Listenverbindungen:
bis spätestens Montag, 12. September 2016, 11:00 Uhr. Die Listenverbindung ist auf den verbundenen Listen zu
bezeichnen.
Amtliche Publikation der bereinigten Wahlvorschläge:
bis Mittwoch, 5. Oktober 2016
Späteste Zustellung des amtlichen und des Parteien-Wahlmaterials:
Woche 41
Allfälliger zweiter Wahlgang für Majorzwahlen (1a, 1b):
Sonntag, 27. November 2016
Der Gemeinderat