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Wir ziehen um!

Ab 18. Dezember 2024 begrüssen wir Sie an unserem neuen Standort:

Flugbrunnenstrasse 16
3065 Bolligen

Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2022

15. Dez 2022

Mitteilung

423 Stimmbürger*innen oder 9.3% von insgesamt 4'535 Stimmberechtigten waren anwesend.

1. Budget 2023 / Finanzplan 2023 – 2027:
Das Budget 2023 inkl. Festsetzung der Steueranlage auf 1.6 Einheiten der einfachen Steuer (wie bisher), die Liegenschaftssteuer von 1.2 ‰ des amtlichen Werts (wie bisher) und der Hundetaxe auf Fr. 100.00 pro Hund (wie bisher) wurde mit wenigen Gegenstimmen genehmigt. Vom Investitionsprogramm 2023 mit Fr. 11'872'200.00 Nettoinvestitionen wurde Kenntnis genommen.

2. Schul- und Sportanlage Lutertal – Schulraumerweiterung:
Der Antrag des Gemeinderates betreffend des Verpflichtungskredits zur Sanierung und Erweiterung des alten Schulhauses an der Bolligenstrasse 113 von Fr. 10'400'000.00 wurde mit klar überwiegender Mehrheit und wenigen Gegenstimmen zur Überarbeitung einer ganzheitlichen Schulraumplanung zurückgewiesen.

3. Brunnenhofstrasse – Gesamtsanierung:
Der Antrag des Gemeinderates betreffend dem Verpflichtungskredit zur Gesamtsanierung der Brunnenhofstrasse von Fr. 2'630'000.00 (159 Stimmen) ist dem Gegenantrag mit einem Verpflichtungskredit von Fr. 2'500'000.00 ohne Begegnungszone, ohne Verweilmöglichkeiten und ohne Begrünung (170 Stimmen) unterlegen.

4. a) Bolligen- und Krauchthalstrasse – Werkleitungserneuerungen
Die Kreditabrechnung im Betrag von Fr. 2'085'918.25 mit einer Unterschreitung von Fr. 614'081.75 gegenüber dem Kreditbeschluss von 2,7 Mio. Franken wurde zur Kenntnis genommen.

b) Sanierungsleitung Ferenberg-Feld-Vechigen
Die Kreditabrechnung im Betrag von Fr. 340'524.35 mit einer Überschreitung von Fr. 524.35 gegenüber dem Kreditbeschluss von Fr. 340'000.- wurde zur Kenntnis genommen.

Fakultatives Referendum
Gegen die Versammlungsbeschlüsse können mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen innerhalb von 30 Tagen seit der Publikation im amtlichen Anzeiger eine Urnenabstimmung (Referendum) verlangen. Die Unterschriften müssen bis spätestens am Freitag, 20. Januar 2023 bei der Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen, eingereicht sein.

Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2022 liegt vom 27. Dezember 2022 bis und mit 16. Januar 2023 bei der Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3, Bolligen, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Es wird auch im Internet unter www.bolligen.ch aufgeschaltet.
Während der Auflage kann gegen den Inhalt des Protokolls schriftlich beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Der Gemeinderat

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