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Gemeindeversammlung vom Dienstag, 21. November 2023 19:30 Uhr im Reberhaus Bolligen

18. Okt 2023

Traktanden


1. Budget 2024 / Finanzplan 2024 – 2028

Festsetzung der Steueranlage von 1,6 Einheiten der einfachen Steuer (wie bisher), Liegenschaftssteuer auf 1,20 Promille des amtlichen Werts (wie bisher), Hundetaxe von Fr. 100.- pro Hund (wie bisher): Genehmigung Budget 2024

2. Arealentwicklung Wegmühle – Anpassung Zonenplan (ZPP) und Baureglement

Änderung des Zonenplans 1, Änderung Baureglement inkl. Anhang 2 und Aufhebung Überbauungsordnung (UeO) 6 Silogebäude von 1961

3. Krauchthalstrasse – Druckstufenanpassung und Ersatz Wasserleitung

Bewilligung des Verpflichtungskredits von 718'000 Franken für eine Druckstufenanpassung und einen Leitungsersatz an der Krauchthalstrasse.

4. Reglement über die Erhebung der Konzessionsabgabe Stromversorgung (REKAS)

Genehmigung des neuen Reglements für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung (REKAS) mit Inkraftsetzung per 1.1.2024.

5. Gemeindeparzelle Nr. 6012 – Kaufsrechtsvertrag

Genehmigung des Kaufsrechtsvertrags vom 21.9.2023 für den Verkauf der Gemeindeparzelle Nr. 6012 an die Contractbau Bern GmbH, zu einem Kaufpreis von 820'000 Franken.

6. Rechnungsprüfungsorgan 2023 und 2024 – Wahl

Wahl der T+R AG, Gümligen als Rechnungsprüfungsorgan für die Jahresrechnungen 2023 und 2024.

7. Kreditabrechnungen – Kenntnisnahmen

a) Schulen Bolligen – Hardware Ersatz
b) Feuerwehrmagazin Flugbrunnenstrasse, Um- und Neubau
c) Schul- und Sportanlage Lutertal – Neubau Kindergarten und Schulraum
d) Dorfstrasse Habstetten, Gesamtprojekt «Entflechtung Werkleitungen»

8. Mitteilungen und Verschiedenes

Die Stimmberechtigten erhalten die Botschaft zusammen mit der Ausweiskarte zugestellt.


Zusätzliche Unterlagen zu den Traktanden können bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Präsidiales, bezogen oder auf der Homepage unter "Gemeindeversammlung" heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Rechtsmittelbelehrung

- Gegen das Zustandekommen der Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und ist im Doppel einzureichen.
- Soweit Vorbereitungshandlungen zur Gemeindeversammlung angefochten werden sollen, ist die Beschwerde innert 10 Tagen seit der Bekanntgabe der Traktanden im amtlichen Anzeiger einzureichen.
- Mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen können innerhalb von 30 Tagen ab Publikation der Versammlungsergebnisse das Referendum ergreifen. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat dieselbe Vorlage zusätzlich einer Urnenabstimmung.

Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Bolligen sind zu dieser Gemeindeversammlung herzlich eingeladen.

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

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