02. Feb 2022
Mitteilung
Stimmmaterial
Den Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Bolligen ist das Stimmmaterial zugestellt worden. Wer die Unterlagen nicht erhalten oder verloren hat, kann bei den Einwohnerdiensten Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, bis spätestens Donnerstag, 10. Februar 2022, 16:30 Uhr, ein Doppel beziehen.
Die Aushändigung des Doppels kann nur gegen Vorweisung eines Personalausweises erfolgen.
Briefliche Stimmabgabe
Das Antwortkuvert kann übergeben werden:
a) der Post: spätestens bis Donnerstag, 10. Februar 2022 (A-Post)
b) der Gemeindeverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3:
- Schalter Empfang: während den Büroöffnungszeiten
- Briefkasten: letzte Leerung am Samstag, 12. Februar 2022, 19:00 Uhr
Wichtig: Damit das Stimmgeheimnis gewahrt bleibt, müssen die Stimmzettel in das beiliegende „Stimmkuvert“ gelegt und verschlossen werden. Das Stimmkuvert muss zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis im grossen Zustell- und Antwortkuvert retourniert werden (Bitte den Stimmrechtsausweis so einlegen, dass die Adresse der Gemeindeverwaltung im Kuvertfenster sichtbar ist).
Stimmlokale und Öffnungszeiten
Bolligen, Gemeindeverwaltung, Hühnerbühlstrasse 3
Samstag, 12. Februar 2022 18:00 – 20:00 Uhr
Sonntag, 13. Februar 2022 10:00 – 12:00 Uhr
Ferenberg, Schulhaus
Sonntag, 13. Februar 2022 10:00 – 12:00 Uhr
Gemeindeverwaltung Bolligen