15. Apr 2021
Mitteilung
Turn- und Sportanlagen:
- Turn- und Sporthallen und Aussenanlagen können wieder genutzt werden unter folgenden Bedingungen:
o Max. 15 Personen, wenn diese älter als 20 jährig
o Keine Kampfsportarten
o Hygienevorschriften des Bundes werden eingehalten
- Orchester- und Musikproben können mit Maske und Abstand mit bis zu 15 Personen durchgeführt werden. Wo keine Maske getragen werden kann, muss pro Person eine Fläche von mindestens 25m2 zur Verfügung stehen oder wirksame Abschrankungen zwischen den einzelnen Personen angebracht werden.
Hygienemassnahmen
- Im Grundsatz gelten die von Bund und Kanton vorgegebenen Hygienemassnahmen betreffend Desinfektion, Abstandsregeln und Maskentragpflicht.
- Wer Räumlichkeiten der Gemeinde nutzt, ist verpflichtet, ein immer den aktuell gültigen Massnahmen entsprechendes Hygienekonzept zu erstellen und der Gemeinde vor der ersten Nutzung zuzustellen.
Die Nutzer sind für die Einhaltung der Konzepte verantwortlich.
Hallenbad:
- Das Hallenbad muss für die Öffentlichkeit vorerst weiterhin geschlossen bleiben.
- Schulschwimmen und Kinderschwimmkurse werden ab dem 26. April wieder möglich.
- Erwachsenenkurse sind erst nach einem entsprechenden Beschluss des Bundesrates wieder möglich.
Gültigkeit der Massnahmen:
Die Massnahmen werden ständig überprüft und angepasst. Die Kommunikation erfolgt über die Homepage der Gemeinde, allenfalls durch Anschreiben von Direktbetroffenen.
Taskforce Corona
Gemeinde Bolligen