Der Häckseldienst findet vom Montag, 4. November bis Mittwoch, 6. November statt.
Was kann gehäckselt werden?
• Baum- und grober langer Sträucher Schnitt (Durchmesser max. 20 cm)
• Verholzte Gartenpflanzen und Stauden
Was kann NICHT gehäckselt werden?
• Feiner Hecken- und Sträucher Schnitt
• Wurzelstöcke
Der Häckseldienst ist grundsätzlich gratis.
• pro Haushalt bis 20 Min. gratis
• pro Landw. Betrieb bis 60 Min. gratis
- Mehrbeanspruchungen werden mit CHF 180 pro Stunde in Rechnung gestellt.
Bereitstellung - Montag, 4. November 2024
Die Abfälle von Baum-, Hecken- und Sträucher Schnitten sind zusammenzutragen und gebündelt oder in geordneten Haufen gut zugänglich am Strassenrand/Garagen-Vorplatz bereitzustellen.
Das anfallende Häckselgut kann nicht abgeführt werden. Das gehäckselte Material eignet sich gut zum Kompostieren oder zum Abdecken von Rabatten unter Sträuchern.
Die Bauverwaltung nimmt Ihre
online Anmeldung (www.bolligen.ch – Onlineformulare
) oder Ihre telefonische Anmeldung bis und mit
Mittwoch, 30. Oktober 2024 gerne entgegen.
Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung