Wie kam es zur Gemeinde Bolligen wie sie heute existiert? Fragen wie diese werden unter diesem Artikel beantwortet.
Die früheste Erwähnung Bolligens datiert aus dem Jahre 1180, und zwar im Zusammenhang mit der Stiftung eines Spitals bei der Kirche zu Buchsee. Woher der Name "Bolligen" kommt, ist nicht eindeutig erhärtet. Eine Version nimmt Bezug auf den damals häufig nachzuweisenden Männernamen "Bollo". Die als wahrscheinlicher angesehene Variante bezieht sich auf die früher für rundliche Hügel gebräuchliche Bezeichnung "Boll". In Bolligen sind verschiedene solche Hügel, oder eben Boll, zu erkennen, z.B. der Hühnerbühl, der Kirchhügel und das Hübeli zwischen Habstettenstrasse und Krauchthalstrasse.
Dass die Gemeinde heute Bolligen heisst und nicht beispielsweise Ferenberg oder Habstetten, ist auf den Kirchenstandort zurückzuführen. Man weiss, dass die Kirche bereits 1180 bestand und dem heiligen Nikolaus geweiht war. Der damalige romanische Bau hatte allerdings noch wenig Ähnlichkeit mit dem heutigen Erscheinungsbild der Kirche. Man kann aber davon ausgehen, dass zumindest der Kirchturm, wie er sich heute präsentiert, aus dem 15. Jahrhundert stammt. Eine wesentliche Umgestaltung erfuhr die Kirche in den Jahren 1792 - 1797. Das Vorhandensein einer Kirche war massgebend für die Bildung der Kirchspiele (woher der Ausdruck "Kirchspiel" kommt, ist im Bolligen-Buch erläutert). An diese wandte sich die Obrigkeit, wenn für die Stadt gewisse Leistungen zu erbringen waren. Schon im 13. Jahrhundert scheinen die vier Kirchspiele Bolligen, Muri, Ostermundigen und Vechigen unter Stadtrecht und Stadtgericht gekommen zu sein. Es steht fest, dass die vier erwähnten Kirchspiele der erste Landbesitz war, den die Stadt ausserhalb ihres Stadtgebietes erwarb.
Das grosse Kirchspiel Bolligen war in Viertel unterteilt. Der Name "Viertel" war sehr gebräuchlich, um einen Bezirk in einer Stadt zu bezeichnen (franz. Quartier). Von einer Vierteilung ist in diesem Zusammenhang nicht die Rede. Das Kirchspiel Bolligen war eher zufällig in vier Viertel unterteilt, nämlich: Bolligen (mit den Dorfschaften Bolligen, Habstetten und Geristein), Ferenberg (mit den Dorfschaften Bantigen, Ferenberg und Flugbrunnen), Ittigen (mit den Ortschaften Ittigen und Worblaufen) und Ostermundigen.
Das Kirchspiel Bolligen hat den Sturm der Revolution ohne Gebietsveränderung überstanden. Bis 1798 war das Chorgericht die einzige Behörde des Kirchspieles, mit einer bedeutenden Stellung der Pfarrherren. Das Tribunal war nicht nur bestehendes Sittengericht, sondern es versah fast alle Gemeindeangelegenheiten. Der Übergang von den Chorgerichten zu den Munizipalitäten erfolgte im Zuge der Zeiten nach der Revolution, und zwar während der Helvetik (1798 - 1803) und der darauffolgenden Mediationszeit (1803 - 1813). Ein im Sommer 1824 von der Regierung verlangter Bericht bei der damaligen Einwohnergemeinde Bolligen sagt über die Behördenstruktur folgendes aus:
"Die Verwaltungsbehörde, Gemeinderat genannt, besteht aus acht Mitgliedern, aus jedem Viertel zwei, einem Präsidenten und einem Schreiber". Wahlberechtigt waren nur Ortsburger. Zur Behandlung wichtiger Gemeindegeschäfte wurde eine Gemeindeversammlung einberufen. Bis 1798 waren Kirchgemeinde und Einwohnergemeinde eine Einheit. Diese Einheit ist auch nachher noch lange erhalten geblieben. Erst das Gemeindegesetz von 1852 hat dann die Ausscheidung in Einwohnergemeinde, Burgergemeinde und Kirchgemeinde gebracht. Die Einwohnergemeinde verwaltete anfänglich auch noch das Kirchengut. Der Kirchenvorstand seinerseits übernahm die Geschäfte des bisherigen Sittengerichtes. Dieses Nebeneinander von Einwohnergemeinde und Kirchenvorstand vermochte sich lange zu halten. Erst die neue Bundesverfassung von 1874 und das neue Bernische Kirchengesetz brachte dann die Trennung von bürgerlicher und kirchlicher Verwaltung.
Wie bereits erwähnt, hatte der Begriff "Viertel" nichts mit dem mathematischen vierten Teil zu tun. Man brauchte das Wort für irgendwelche Bezirke. 1920 hatte die Einwohnergemeinde Bolligen ein neues Organisationsreglement genehmigt, dessen Art. 1 lautete: Innerhalb dieses Gebietes ist der Gemeindebezirk bezüglich der in Art. 3 genannten Verwaltungszweigen in folgende Viertelsgemeinden ausgeschieden: 1. Bolligen, 2. Ostermundigen, 3. Ferenberg, 4. Ittigen, 5. Geristein.
Daneben bestanden in den alten Vierteln Bolligen, Ferenberg und Geristein noch Dorfgemeinden, Schulgemeinden und Spritzengemeinden. Klarheit wurde erst 1923 geschaffen, als die 13 Unterabteilungen der Einwohnergemeinde Bolligen wie folgt festgelegt wurden:
Auf dieser Grundlage der Einwohnergemeinde mit ihren 13 Unterabteilungen wurde der Kampf um die Zentralisation resp. Dezentralisation geführt. Schrittweise wurden die Unterabteilungen reduziert, und zwar 1937 auf fünf und 1945 auf drei Unterabteilungen, nämlich die Viertelsgemeinden Bolligen, Ittigen und Ostermundigen.
Nach verschiedenen Vorstössen und Expertisen für eine Zentralisation in eine Grossgemeinde Bolligen bzw. für eine Dezentralisation in drei eigenständige Einwohnergemeinden brachte schliesslich die im Jahre 1976 vom Grossen Gemeinderat der damaligen Einwohnergemeinde Bolligen erheblich erklärte Motion Thomet den Stein für einen Volksentscheid ins Rollen.
In der Volksabstimmung vom 5. November 1978 wurden die Stimmberechtigten in einer Eventualabstimmung vorerst befragt, ob sie die Zentralisation oder die Dezentralisation bevorzugen. Es obsiegte die Dezentralisations-Variante. In der Hauptabstimmung vom 19. November 1978 wurde der Status quo der Dezentralisation gegenübergestellt. Mit 4'104 gegen 3'805 Stimmen sprachen sich die Stimmberechtigten für die Dezentralisation aus. Auf 1. Januar 1983 wurde dann die Verselbständigung vollzogen. Seither gibt es die drei eigenständigen Einwohnergemeinden Bolligen, Ittigen und Ostermundigen.
Bolligen hat sein Wappen den Herren von Bollingen zu verdanken, welche die sich durchkreuzenden Sparren in ihrem Siegel trugen. In der früheren bernischen Geschichte ist die Familie von Bollingen mehrfach erwähnt. Aus der angesehenen und wohlhabenden Familie sind mehrere Ratsherren hervorgegangen. Das Adelswappen der Familie von Bollingen wurde aber erst 1897 von der damaligen Einwohnergemeinde Bolligen übernommen, als der Wunsch nach einem Wappen zur Schmückung ihres Briefkopfes kam. Damals waren die Sparren gegenüber dem heute geltenden Wappen noch spiegelverkehrt gekreuzt. Seit 1945 gilt das heutige Wappen als heraldisch korrekt.
Bezugsquelle: Bolligen Buch von Dr. h.c. K.L. Schmalz