Bild
Bild

Wegzug aus der Gemeinde

Wegzug aus der Gemeinde
eUmzugCH (Zuzug, Umzug, Wegzug)
Einwohnerdienste

Schweizer Bürger*innen

Die Abmeldung hat spätestens am Tag des Wegzugs persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder via eUmzugCH zu erfolgen.

Bei einer persönlichen Vorsprache bitten wir Sie, folgende Dokumente mitzubringen:

  • Identitätskarte oder Pass
  • Niederlassungsausweis (sofern vorhanden)

Hinweis Wochenaufenthalt: Für die Begründung eines Wochenaufenthaltes in einer anderen Gemeinde klicken Sie bitte hier.

 

Wegzug ins Ausland
Bei einem Wegzug ins Ausland werden zusätzlich folgende Angaben benötigt:

  • Genaue Wegzugsadresse im Ausland
  • Ausreisedatum / Wegzugsdatum
  • Vertreteradresse in der Schweiz

_______________________________________________________


Meldepflicht für ausländische Staatsangehörige

Bei einem Wechsel der Gemeinde oder des Kantons müssen sich Ausländer*innen spätestens nach 14 Tagen persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder via eUmzugCH abmelden.

Ausländer*innen, die ihren Wohnort ins Ausland verlegen, müssen sich spätestens 14 Tage vor der Ausreise persönlich bei den Einwohnerdiensten abmelden.

Mitzubringen ist:

  • Ausländerausweis

 

Wegzug ins Ausland / Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung 
Ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung C können mittels Einreichung des Gesuchsformulares bei den Einwohnerdiensten die Aufrechterhaltung des Ausweis C beantragen. 

Für den Wegzug ins Ausland sind folgende Dokumente mitzubringen:

  • Ausländerausweis
  • Genaue Wegzugsadresse im Ausland
  • Ausreisedatum / Wegzugsdatum
  • Vertreteradresse in der Schweiz
Holzner Ramona
Zobrist Pedro

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen