Die Bauinventare der genannten Gemeinden sind von der kantonalen Denkmalpflege in Zusammenarbeit mit den Gemeinden überarbeitet worden. Es handelt sich um Teilrevisionen. Die Aktualisierungen betreffen ausschliesslich
Vor der Inkraftsetzung durch das kantonale Amt für Kultur werden die teilrevidierten Bauinventare gemäss Art. 13d in Verbindung mit Art. 13a Abs. 1 BauV veröffentlicht. Es besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Entwürfe von Montag, 21. Oktober bis und mit Dienstag, 19. November 2019 während den ordentlichen Öffnungszeiten auf dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland an der Poststrasse 25 in Ostermundigen.
Die Entwürfe sind zudem auf den Webseiten der genannten Gemeinden aufgeschaltet.
Nach Art. 13a BauV können sich die in Art. 35 Abs. 2 und Art. 35a BauG genannten Personen, Organisationen und Behörden zum Entwurf äussern und Anträge stellen. Äusserungen und Anträge sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) bei der kantonalen Denkmalpflege, Schwarztorstrasse 31, Postfach, 3001 Bern einzureichen.
Alle erhaltenswerten Inventarobjekte werden zurzeit von der kantonalen Denkmalpflege kantonsweit überprüft. Die öffentliche Einsichtnahme im Zusammenhang mit diesen Objekten wird zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Revisionsverfahren erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt behalten die Bauinventare bezüglich der Inventarobjekte ihre Gültigkeit.
Im Übrigen wird auf Art. 13a-c BauV verwiesen.
Bern, 7. Oktober 2019
Amt für Kultur, Denkmalpflege des Kantons Bern