1. Februar 2023
Einzonung im Zälgli sowie Schlupfstrasse 3 Habstetten - Öffentliche Mitwirkung
Der Gemeinderat von Bolligen bringt gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom
9. Juni 1985 die Einzonungen im Zälgli sowie Schlupfstrasse 3 Habstetten zur öffentlichen Mitwirkung.
Die Dokumente liegen vom 1. Februar 2023 bis und mit 3. März 2023 in der Bauverwaltung Bolligen auf und sind auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen, zu richten.
Gemeinderat Bolligen
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