Seit dem 18. Dezember 2024 begrüssen wir Sie an unserem neuen Standort:
Flugbrunnenstrasse 16
3065 Bolligen
19. Aug 2014
Ergänzung und Änderungen – Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 geben wir hiermit öffentlich bekannt, dass die von der Gemeindeversammlung am 3. Juni 2014 beschlossenen Änderungen der Fristen sowie Eingabezeiten und –orte von Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2, Art. 8 Abs. 1 und 2, Art. 9, Art. 10 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 15 Abs. 4 sowie die Einführung der Stillen Wahl bei Majorzwahlen (Art. 29 Abs. 2) im Wahl- und Abstimmungsreglement vom 4. Juni 1996 vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 30. Juli 2014 vorbehaltlos genehmigt wurde und per 1.1.2015 in Kraft treten werden.
Das geänderte Reglement kann ab sofort bei der Gemeindeverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, Abt. Präsidiales, 1. Stock, bezogen oder unter www.bolligen.ch heruntergeladen werden.
Gemeinderat Bolligen