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3065 Bolligen
16. Jun 2017
Korrigendum - Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2017
Aufgrund eines technischen Fehlers wurde im Anzeiger vom 9. Juni 2017 nicht die ganze Publikation abgebildet. Die Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2017 werden deshalb nochmals publiziert und die Referendumsfrist dementsprechend verlängert:
253 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger oder 5.4 % von insgesamt 4‘670 Stimmberechtigten waren anwesend.
Fakultatives Referendum
Gegen die Versammlungsbeschlüsse können mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen innerhalb von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation (21. Juni 2017) eine Urnenabstimmung (Referendum) verlangen. Die Unterschriften müssen bis spätestens am Freitag, 21. Juli 2017, 11:30 Uhr, bei der Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3 (1. OG), Bolligen, eingereicht sein.
Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2017 liegt vom 20. Juni bis und mit 10. Juli 2017 bei der Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3, Bolligen, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Es wird auch im Internet unter www.bolligen.ch aufgeschaltet.
Während der Auflage kann gegen den Inhalt des Protokolls schriftlich beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Der Gemeinderat