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Flugbrunnenstrasse 16
3065 Bolligen
02. Mai 2014
Traktandenliste, Botschaft, Gemeinderechnung 2013, Wahl- und Abstimmungsreglement
Gemeindeversammlung von Dienstag, 3. Juni 2014
20:00 Uhr im Reberhaus Bolligen
Traktanden
1. Gemeinderechnung 2013
2. Wahl- und Abstimmungsreglement – Stille Wahl, Fristen,
Eingabezeiten/-orte
3. Rechnungsprüfungsorgan 2014 – Wahl
4. Verschiedenes
- Bericht der Datenaufsichtsstelle (GPK)
- Flugbrunnenareal – Orientierung
- Gesamtkonzept Bahnhof - Orientierung
Die Stimmberechtigten erhalten die Botschaft zusammen mit der Ausweiskarte zugestellt.
Die detaillierte Gemeinderechnung 2013 (Trakt. 1) kann bei der Finanzverwaltung, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen, bezogen oder unter www.bolligen.ch heruntergeladen werden. Sie liegt zudem an der Gemeindeversammlung auf.
Die geplanten Änderungen zum Wahl- und Abstimmungsreglement (Trakt. 2) liegen während 30 Tagen vor der Gemeindeversammlung bei der Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3, Bolligen, öffentlich auf. Der Reglementsentwurf kann ebenfalls unter www.bolligen.ch heruntergeladen werden.
Rechtsmittelbelehrung
- Gegen das Zustandekommen der Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen
nach der Ge¬meindeversammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern
Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde erhoben werden.
- Gegen die Versammlungsbeschlüsse Ziff. 1 und 2 können mindestens 200 in
Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen innerhalb von 30 Tagen
ab Publikation der Ergebnisse eine Urnenabstimmung (Referendum) verlangen.
Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Bolligen sind zu dieser Gemeindeversammlung herzlich eingeladen.
Der Gemeinderat