Seit dem 18. Dezember 2024 begrüssen wir Sie an unserem neuen Standort:
Flugbrunnenstrasse 16
3065 Bolligen
20. Nov 2013
vom 20.04.2009 mit Änderungen vom 12.10.2009 und 21.10.2013
Der Gemeinderat Bolligen hat am 21. Oktober 2013 die Änderungen des Gebührentarifs zum Abfallreglement genehmigt.
Die Abfallgrundgebühren werden um 20 % erhöht und betragen neu:
pro
- Wohnung Fr. 108.00
- Einfamilienhaus (Alleinstehend, Reihen- und Terrassenhaus) Fr. 168.00
- Kleingewerbe (bis 400 Stellenprozente) Fr. 168.00
- Betrieb (Gewerbe) Fr. 240.00
Die Änderungen treten per 1. Januar 2014 in Kraft. Der Gebührentarif zum Abfallreglement kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.bolligen.ch heruntergeladen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen seit der Publikation Gemeindebeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden. Eine Beschwerde hat einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.
Mit dem Inkrafttreten dieser Änderungen werden alle widersprechenden Vorschriften aufgehoben.
Der Gemeinderat