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Flugbrunnenstrasse 16
3065 Bolligen
19. Jun 2013
Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2013
306 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger oder 6,7 % von insgesamt 4‘588 Stimmberechtigten waren anwesend.
1. Gemeinderechnung 2012: mit wenigen Gegenstimmen genehmigt.
2. Erweiterung der Schul- und Sportanlage Lutertal: Verpflichtungskredit von 10,67 Mio. Franken mit 171 Ja-Stimmen gegen 90
Nein-Stimmen bewilligt. Baureglementsänderung (Erhöhung max. Gebäudehöhe von 10 auf 12m) grossmehrheitlich, d.h. mit
vereinzelten Gegenstimmen, beschlossen.
3. Schulhaus Geristein: Umzonung von der Zone öffentlicher Nutzung in die Landwirtschaftszone einstimmig genehmigt.
4. Gemeindeabgabenreglement (AbgR) – Neuregelung Hundetaxe: Neues AbgR und Aufhebung Liegenschaftssteuerreglement
einstimmig genehmigt.
5. Rechnungsprüfungsorgan 2013: BDO AG Bern einstimmig gewählt.
6. Lutertalpark, begleitetes Wohnen im Alter – Rahmenkredit für die Verlegung der Tennisanlage: Nachkredit von 170‘000
Franken mit grossem Mehr gesprochen.
Fakultatives Referendum
Gegen die Versammlungsbeschlüsse Ziff. 1 bis 4 und 6 können mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen innerhalb von 30 Tagen seit dieser Publikation eine Urnenabstimmung (Referendum) verlangen. Die Unterschriften müssen bis spätestens am Montag, 29. Juli 2013 bei der Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3 (1. OG), Bolligen, eingereicht sein.
Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2013 liegt vom 28. Juni bis und mit 18. Juli 2013 bei der Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3, Bolligen, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Es wird auch im Internet unter www.bolligen.ch aufgeschaltet.
Während der Auflage kann gegen den Inhalt des Protokolls schriftlich beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Der Gemeinderat