Seit dem 18. Dezember 2024 begrüssen wir Sie an unserem neuen Standort:
Flugbrunnenstrasse 16
3065 Bolligen
04. Jun 2014
vom 3. Juni 2014
99 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger oder 2.2 % von insgesamt 4‘584 Stimmberechtigten waren anwesend.
1. Gemeinderechnung 2013: einstimmig genehmigt.
2. Wahl- und Abstimmungsreglement – Stille Wahl, Fristen, Eingabezeiten/-orte: Reglementsänderungen einstimmig genehmigt.
3. Rechnungsprüfungsorgan 2014: BDO AG Bern einstimmig gewählt.
4. Verschiedenes. Über folgende Themen wurde orientiert:
- Datenaufsicht der letzten zwei Jahre
- Flugbrunnenareal
- Gesamtkonzept Bahnhof
- Wärmeverbund
- WC-Anlage Bahnhof
Fakultatives Referendum
Gegen die Versammlungsbeschlüsse können mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen innerhalb von 30 Tagen seit dieser Publikation eine Urnenabstimmung (Referendum) verlangen. Die Unterschriften müssen bis spätestens am Freitag, 11. Juli 2014 bei der Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3 (1. OG), Bolligen, eingereicht sein.
Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2014 liegt vom 13. bis und mit 23. Juni 2014 bei der Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3, Bolligen, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Es wird auch im Internet unter www.bolligen.ch aufgeschaltet.
Während der Auflage kann gegen den Inhalt des Protokolls schriftlich beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Der Gemeinderat