Die 1. August Feier findet mit Einschränkungen statt:
- Das 1. August Feuer auf dem Festplatz Ferenberg findet nicht statt
- Der Fackelumzug findet nicht statt
- Das Abbrennen von privaten Feuerwerkskörpern auf dem Festplatz in Ferenberg ist strikte verboten
- Es gelten ansonsten die Vorgaben des Regierungsstatthalters (Gefahrenstufe 4)
- Die Bevölkerung wird aufgerufen, auf das Abbrennen privater Feuerwerkskörper zu verzichten