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Flugbrunnenstrasse 16
3065 Bolligen
10. Feb 2016
Weisung
Der Gemeinderat Bolligen hat die Änderungen des Anhangs der Weisungen über die Rahmenbedingungen von Schulreisen, Lagern und Exkursionen genehmigt.
Die Eltern- und Gemeindebeiträge werden den kantonalen Richtlinien angepasst.
Die Änderungen treten rückwirkend per 1. Januar 2016 in Kraft. Die Weisungen können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.bolligen.ch heruntergeladen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen seit der Publikation Gemeindebeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden. Eine Beschwerde hat einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.
Mit dem Inkrafttreten dieser Änderungen werden alle widersprechenden Vorschriften aufgehoben.
Der Gemeinderat