Seit dem 18. Dezember 2024 begrüssen wir Sie an unserem neuen Standort:
Flugbrunnenstrasse 16
3065 Bolligen
28. Dez 2023
Gemeindeinformation
Der Gemeinderat von Bolligen hat bekanntlich den Wechsel zum «eAnzeiger» beschlossen. Als digitales Publikationsorgan hat er die Plattform «ePublikation für Städte und Gemeinden» bestimmt.
Damit macht der Rat von der im geänderten Gemeindegesetz neu geschaffenen Möglichkeit Gebrauch, die amtlichen Bekanntmachungen ab Januar 2024 nur noch in elektronischer Form zu veröffentlichen. Dieser Beschluss ist gleichzeitig für alle in Bolligen ansässigen gemeinderechtlichen Körperschaften bindend, wie z.B. die Kirchgemeinden. Sie müssen diese Regelung ebenfalls übernehmen und haben keine Wahlfreiheit.
Die amtlichen Publikationen sind ab 1. Januar nur noch via Link www.bolligen.ch/amtliches zugänglich. Hier finden Sie auch eine Anleitung, wie sie die amtlichen Mitteilungen der Gemeinde Bolligen als Newsletter abonnieren können.
Die Gemeinde Bolligen wird wie bisher – punktuell sogar noch vermehrt - gewisse Bekanntmachungen und Informationen in der „Bantiger Post“ veröffentlichen. Zusätzlich und vorübergehend werden die aktuellen amtlichen Mitteilungen wöchentlich im Schaukasten bei der Gemeindeverwaltung aufgehängt.
Einwohnergemeinde Bolligen
Präsidiales