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3065 Bolligen
29. Nov 2022
Änderung der Verordnung zum Parkplatzbewirtschaftungsreglement (VPBR); Inkrafttreten
Der Gemeinderat Bolligen hat am 17. Oktober 2022 die Änderungen in der Verordnung zum Parkbewirtschaftungsreglement (VPBR) und im dazugehörenden Anhang genehmigt. Die Änderungen treten vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden per 1. Januar 2023 in Kraft. Sie betreffen die generelle Erhöhung der heutigen Gebühren für Parkbewilligungen für Einheimische auf einheitliche Fr. 500.- pro Jahr (bisher Fr. 300.-), Fr. 50.- pro Monat (bisher Fr. 25.00 / Fr. 30.- P+R), Fr. 10.- pro Tag (bisher Fr. 8.- / 6.- P+R) und Fr. 1.- pro Std. (bisher Fr. .50). Die Mindestgebühr bei der P+R-Zone ist neu Fr. 4.- (bisher Fr. 3.-). Auswärtige P+R-Benützerinnen bezahlen neu eine Gebühr von Fr. 800.- pro Jahr (bisher Fr. 450.-) und Fr. 80.- pro Monat (bisher Fr. 45.-). Zudem werden für das Parkieren bei öffentlich zugänglichen Liegenschaften der Gemeinde für das Gemeindepersonal und die Schule (Lehrer*innen und Kindergärtner*innen) die Parkgebühren in derselben Höhe wie für die übrigen Zonen festgelegt.
Die VPBR kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder nachfolgend heruntergeladen werden:
Verordnung zum Parkbewirtschaftungsreglement (VPBR) gültig ab 01.01.2023
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen seit der Publikation Gemeindebeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden. Eine Beschwerde hat einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.
Der Gemeinderat