Seit dem 18. Dezember 2024 begrüssen wir Sie an unserem neuen Standort:
Flugbrunnenstrasse 16
3065 Bolligen
07. Feb 2022
Mitteilung
Vorgehen bei Befreiungsgesuchen
Gemäss Artikel 27 des Reglements für die öffentliche Sicherheit sind alle in der Gemeinde Bolligen niedergelassenen Frauen und Männer zwischen dem 20. und 52. Altersjahr feuerwehrpflichtig. Personen, die vom aktiven Feuerwehrdienst befreit sind, zahlen für die Dauer der Feuerwehrdienstpflicht eine Ersatzabgabe. Die Höhe der Ersatzabgabe wird aufgrund der einfachen Steuer für Einkommen und Vermögen berechnet und beträgt gemäss Art. 41 Abs. 2 einen prozentualen Anteil davon.
Von der Bezahlung der Ersatzabgabe befreit sind Personen, die gemäss Art. 34 des Reglements für die öffentliche Sicherheit von der aktiven Feuerwehrdienstleistung befreit sind:
Sollten Sie gemäss einem dieser Kriterien befreiungsberechtigt sein, so teilen Sie dies bitte schriftlich bis spätestens 28.2.2022 der Gemeinde Bolligen, Bereich öffentliche Sicherheit, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen, mit. Bitte legen Sie ihrem Schreiben Bestätigungen des Sachverhaltes (IV-Rentenverfügung, Wahlbestätigung etc.) bei.
Ressort Sicherheit