Die Gebiete Allmitwald, Bannholz, Burg und Schlupf der Gemeinde Bolligen sind neu vermessen worden. Das Vermessungswerk ist aufgrund von Rückmeldungen bei der ersten Auflage auf Antrag der Gemeinde in einem geänderten Verfahren überarbeitet worden.
Die Vermarkung, der Plan für das Grundbuch und die weiteren zum Zwecke der Grundbuchführung erstellten Auszüge aus den Daten der amtlichen Vermessung liegen
vom 9. Februar 2022 bis 15. März 2022
in der Bauverwaltung Bolligen öffentlich auf (kantonales Geoinformationsgesetz KGeoIG, Artikel 38).
Zum Zeitpunkt der öffentlichen Auflage sind keine Mutationen hängig.
Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel der Vermessung aufmerksam macht (KGeoIG, Artikel 39).
Am 28. Februar 2022 von 14.00 bis 16.00 Uhr wird
Herr Ruedi Moser, Ingenieur-Geometer, im Auflagelokal zur Auskunftserteilung anwesend sein.
Nach Erledigung der Einwendungen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das Grundbuch erlangt alsdann die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde gemäss Artikel 9 des Zivilgesetzbuches (Verordnung über die amtliche Vermessung VAV, Artikel 29).
9. Februar 2022
Bauverwaltung Bolligen