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Flugbrunnenstrasse 16
3065 Bolligen
15. Sep 2021
Mitteilung
Gemeinde Bolligen
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Bolligen am 22. März 2021 beschlossene geringfügige Änderung der Überbauungsordnung ZPP Nr. V „Eisengasse“ in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 29. Juli 2021 genehmigt.
Die geringfügige Änderung Überbauungsordnung ZPP Nr. V „Eisengasse“ tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Ein-sichtnahme offen.
Bolligen, den 15. September 2021
Der Gemeinderat