Seit dem 18. Dezember 2024 begrüssen wir Sie an unserem neuen Standort:
Flugbrunnenstrasse 16
3065 Bolligen
28. Okt 2021
Mitteilung
Die Strassenanstösser*innen werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreibt das Strassenrecht unter anderem vor:
Der beste Zeitpunkt für den Heckenschnitt ist der Winter (November bis März), dies sowohl aus der Sicht der Pflanzen als auch der Tiere – insbesondere der Vögel. Vorteilhaft wird relativ grosszügig geschnitten. Zudem ist im Winter das Astgerüst gut sichtbar, so dass für den Schnitt die natürliche Wuchsform der Pflanzen berücksichtigt werden kann.
Bei dieser Gelegenheit weisen wir auf den gratis Häckseldienst hin, welcher vom 8. bis 10. November 2021 stattfindet.
Strassenanstösser*innen werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen auf das vorgeschriebene Lichtmass gemäss obiger Definition zurückzuschneiden. Heikle Stellen im Strassen- und Trottoirbereich müssen bis spätestens am 20. November 2021 zurückgeschnitten sein.
Der Werkhof ist gerne zu näherer Auskunft bereit.
Die Bauverwaltung