Seit dem 18. Dezember 2024 begrüssen wir Sie an unserem neuen Standort:
Flugbrunnenstrasse 16
3065 Bolligen
04. Feb 2021
Auflage
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Bolligen, vertreten durch Bauverwaltung, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen
Projektverfasser: H+R Architekten AG, Adrian Leuenberger, Sonneggweg 11, 3110 Münsingen
Bauvorhaben: Energetische Sanierung der Fassade, der Fenster und des Flachdachs, Erstellen
Photovoltaikanlage; Sanierung Innenräume von Turnhalle, Spezialtrakt, Aula, Verbindungstrakt
und Klassentrakt; neuer Anbau eines Treppenturms mit Lift beim Klassentrakt;
neue Gebäudeinstallationen, anpassen und sanieren der Umgebung und Parkplätze,
ergänzen und instandstellen der Aussen- und Sportplatzbeleuchtung
Standort: Eisengasse 3/5, Worbletalstrasse 195/197, 3065 Bolligen
Parzelle Nr.: 102
Zone: Zone für öffentliche Nutzung ZöN k Eisengasse Oberstufenzentrum
Koordinaten: 2’604’270 / 1’202’200
Gewässerschutzbereich: üB
Gewässerschutzmassnahmen: die Arealentwässerung wurde mit separatem Baubewilligungsverfahren bewilligt
Ausnahmen: - Unterschreiten Strassenabstand Art. 80 SG
- Wasserbaupolizeibewilligung Art. 48 WBG
Hinweis: Bauen in Gewässerraum nach Art. 41 c GSchV
Auflage- und Einsprachefrist: 26. Februar 2021
Auflagestelle: Gemeinde Bolligen, Hühnerbühlstr. 3, 3065 Bolligen
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich
und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen
einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet
werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist
anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b
BauG).
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
Ansichten 1
Ansichten 2
Schnitte
Dachaufsicht
3. OG
2. OG
1. OG
EG
1. UG
2. UG