Seit dem 18. Dezember 2024 begrüssen wir Sie an unserem neuen Standort:
Flugbrunnenstrasse 16
3065 Bolligen
31. Mai 2021
Mitteilung
Turn- und Sportanlagen:
- Turn- und Sporthallen sowie die Aussenanlagen können unter folgenden Bedingungen genutzt werden:
- Orchester- und Musikproben können mit Maske und Abstand mit bis zu 50 Personen durchgeführt werden. Wo keine Maske getragen werden kann, muss pro Person eine Fläche von mindestens 10m2 zur Verfügung stehen oder es müssen wirksame Abschrankungen zwischen den einzelnen Personen angebracht werden.
Hygienemassnahmen
- Im Grundsatz gelten die von Bund und Kanton vorgegebenen Hygienemassnahmen betreffend Desinfektion, Abstandsregeln und Maskentragpflicht.
- Wer Räumlichkeiten der Gemeinde nutzt, ist verpflichtet, ein immer den aktuell gültigen Massnahmen entsprechendes Hygienekonzept zu erstellen und der Gemeinde vor der ersten Nutzung zuzustellen.
Die Nutzer sind für die Einhaltung der Konzepte verantwortlich.
Hallenbad:
- Das Hallenbad ist für die Öffentlichkeit punktuell wieder offen. Informieren Sie sich bitte ab dem 01. Juni 2021 auf der Homepage der Gemeinde (Gesellschaft, Wirtschaft & Umwelt -> Gesellschaft -> Freizeit, Kultur und Sport -> Hallenbad -> Aktuelles) über das Angebot.
- Schulschwimmen und Kinderschwimmkurse sind seit dem 26. April wieder möglich.
- Erwachsenenkurse sind frühestens nach den Sommerferien wieder möglich.
Im Weiteren verweisen wir auf die Informationen des BAG unter:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-83697.html
Gültigkeit der Massnahmen:
Die Massnahmen werden ständig überprüft und angepasst. Die Kommunikation erfolgt über die Homepage der Gemeinde, allenfalls durch Anschreiben von Direktbetroffenen.
Taskforce Corona
Gemeinde Bolligen