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Flugbrunnenstrasse 16
3065 Bolligen
12. Mai 2021
Mitteilung
Gemeinde Bolligen
Öffentliche Planauflage
Geringfügige Änderung des Baureglements betreffend Abgrabungen
Der Gemeinderat Bolligen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 12. Mai 2021 bis 12. Juni 2021 in der Bau-verwaltung Bolligen öffentlich auf.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Bauverwaltung Bolli-gen schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Bolligen, den 12. Mai 2021
Der Gemeinderat
Baureglementsaenderung_gerinfuegig_210329
Genehmigung Teilrevision Ortsplanung