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Siegelungswesen

Siegelungswesen
Sozialdienste

   

Bei einem Todesfall haben die Angehörigen den Todesfall dem Siegelungsdienst der Gemeinde zu melden. 
Zusammen mit den Angehörigen wird ein Siegelungsprotokoll zuhanden des Regierungsstatthalteramts erstellt. 
Wenn nötig werden erbsichernde Massnahmen eingeleitet.

Für die Aufnahme des Siegelungsprotokolls sind die Originale des Testaments sowie des Ehe- und Erbvertrags (sofern vorhanden) bereit zu halten. 
Zudem muss über das Vermögen und die gesetzlichen Erben Auskunft erteilt werden können. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Siegelungsbeamten / die zuständige Siegelungsbeamtin.
 

Blank Alan
Schmid Martin

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