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Wasser- und Abwassergebühren

Wasser- und Abwassergebühren
Formular "Fakturierung Wasser- und Abwassergebühren
Finanzverwaltung
Wasserversorgung

Fakturierung der Wasser- und Abwassergebühren

Das Wasserversorgungsreglement  Abwasserentsorgungsreglement  sieht vor, dass die Gebühren für Wasser und Abwasser jeweils per 30. September dem Eigentümer der Liegenschaft in Rechnung gestellt werden. Die Abrechnungsperiode dauert jeweils vom 1. Oktober des Vorjahres bis 30. September des laufenden Jahres. Im Laufe des Frühjahres (März/April) wird ein Teilbetrag der Gebühren in Rechnung gestellt.

Besitzerwechsel einer Liegenschaft

Wechselt die Liegenschaft den Besitzer, so ist auch eine entsprechende Schlussabrechnung zu stellen. Damit wir vom Besitzerwechsel Kenntnis erhalten und die entsprechenden Schritte für die Schlussfakturierung in die Wege leiten können, nehmen Sie bitte vorgängig mit uns Kontakt auf via E-Mail von  Sonja Lauper oder mit dem entsprechenden Formular Besitzerwechsel.

Erni Urs
Lauper Sonja
Zbinden Stefan

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