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Freizeit, Kultur und Sport

Das Anmeldeformular für die Kurse des freiwilligen Schulsports steht vom 22.08. - 13.09.2024 hier bereit:

Programm

Programm Freiwilliger Schulsport Schuljahr 24/25

Anmeldung und Kursbedingungen

Anmeldeschluss: 13.09.2024
Kursgeld: je Kurs 100 CHF* - Bitte Kursgelder am ersten Kurstag bar der Kursleitung abgeben!
*gemeindeexterne Kinder tragen den Zuschuss der Gemeinde selbst. Betrag pro Kurs entspricht dann je 120.- CHF.
Versicherung: Ist Sache der Teilnehmenden

  •  Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie als einzige Anmeldebescheinigung eine elektronische Bestätigung.
  • Es dürfen mehrere Kurse besucht werden.
  • Kurse finden erst bei der Teilnahme von mind. 6 Kindern statt. (Bei zu wenigen Anmeldungen wird nach Anmeldeschluss informiert.)
  • Die Kursteilnahme ist abhängig vom Anmeldeeingang.
  • Mit der Anmeldung verpflichtet sich Ihr Kind, während der gesamten Kursdauer am Unterricht teilzunehmen.
  • Es wird eine Anwesenheitskontrolle geführt.

  • Nachmeldungen:    möglich bis 31.01. zum vollen Kursbetrag 100 CHF / bzw. gemeindeexterne Kinder 120 CHF
                                 möglich ab 01.02. zum halben Kursbetrag 50 CHF / bzw. gemeindeexterne Kinder 60 CHF
                                 Es ist keine anderweitige An- oder Verrechnung möglich!

  • Während der Schulferien finden keine Kurse statt.
  • Das Angebot der Tagesschule Bolligen kann gegebenenfalls auftretende Betreuungslücken schliessen

Kontakt:

Silke Althaus, schlsprtbllgngmxch oder 076 222 38 60
LKS Bolligen, Gemeindeverwaltung: LKS@bolligen.ch oder 031 924 70 26


Wir wünschen viel Spass und Erfolg bei unseren Sportkursen!

Einwohnergemeinde Bolligen & LKS


Gemeindebeitrag

Die Gemeinde Bolligen unterstützt Kultur und Sport auf verschiedenen Ebenen.
 
Einerseits werden Vereine mit Sitz in Bolligen und einer Mindestanzahl von in Bolligen wohnhaften Mitgliedern jährlich wiederkehrend mit einem Gemeindebeitrag unterstützt.

Andererseits erhalten Bolliger Vereine einen alljährlichen Unterstützungsbeitrag "à fond perdu" an:

  • Kulturelle Anlässe innerhalb der Gemeinde Bolligen 
  • Sportanlässe mit Durchführungsort Bolligen 
  • Spezielle Projekte von Bolliger Vereinen auch ausserhalb der Gemeinde 
  • Spezielle Projekte von Einzelpersonen oder Gruppierungen

Grundsätze: 

  • Der Verein muss in der Gemeinde Bolligen beheimatet sein 
  • Das Projekt muss in direktem Bezug zu Bolligen stehen 
  • Einzelpersonen oder Gruppierungen ohne Vereinscharakter müssen

Einwohner Bolligens sein 

  • Die Gemeinde kann Beiträge mit weiteren Bedingungen verknüpfen, wie z.B. einem öffentlichen Auftritt in Bolligen 

Die Form der Gesuchseingabe ist frei, sie sollte aber mit einem kurzen Projektbeschrieb und einem Budget versehen werden.

Gesuche sind zu richten an: 
Abteilung Bildung und Kultur
Hühnerbühlstrasse 5
3065 Bolligen
Tel. 031 924 70 25
bildung-kultur@bolligen.ch

Für einmalige, grössere Veranstaltungen besteht zudem die Möglichkeit eines Gesuches um einen Beitrag aus dem „EvK-Kredit“.

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